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  • Geschlossenes Zolllager

    Bei einem geschlossenen Zolllager handelt es sich um ein Zolllager, das entweder direkt unter Zollverschluss steht, d.h. nur Mitarbeiter der Zolldienststelle haben Zugang zum Lager, oder unter Zollmitverschluss steht, d.h. bei der Einlagerung und Entnahme von Waren ist eine Beteiligung der Mitarbeiter der Zolldienststelle zwingend erforderlich.

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